Häufig gestellte Fragen in der Corona-Krise
DPFA allgemein
Alle Bildungseinrichtungen sind bis vorerst für Externe geschlossen. Ihr DPFA-Ansprechpartner nimmt mit Ihnen Kontakt auf und bietet Ihnen ggf. ein digitales Format an.
Allgemeine Fragen der Allgemein- und Berufsbildung
Es gilt die Schulpflicht in allen DPFA-Einrichtungen der Allgemein- und Berufsbildung. Die Schulen öffnen für Präsenzunterricht in geteilten Klassen ab dem 18. Januar 2021 zunächst nur für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge aller weiterführenden Schulen.
Dies betrifft Schülerinnen und Schüler an Oberschulen (Klasse 10), Fachoberschulen und Gymnasien (Klassenstufen 11 und 12) und beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 12 und 13). Präsenzunterricht erfolgt in geteilten Klassen.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns verbleiben Schülerinnen und Schüler aller anderen Schularten und Klassenstufen bis vorerst 14. Februar 2021 in häuslicher Lernzeit. Dies trifft auch auf die Berufsschule, die Berufsfachschule und Fachschule zu.
Nicht die DPFA als Träger führt Schnelltests durch. Der Freistaat Sachsen bietet Schnelltests und übernimmt die Kosten. Das Angebot ist freiwillig und erfolgt an konkreten Testorten in der jeweiligen Region der Schule. Eltern und Schülerschaft werden entsprechend von ihrer Schulleitung über das freiwillige Angebot sowie Ort und Zeit der Testung informiert.
Alle DPFA-Vorschulkindergärten und Grundschulen mit ihren Horten bieten weiterhin eine Notbetreuung. Von 7 bis 16 Uhr werden Kinder, deren Eltern zu den anspruchsberechtigten Berufsgruppen zählen, betreut.
Ja. In allen Einrichtungen besteht für Kinder, Schülerschaft und Einrichtungspersonal die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf den Fluren und Treppen zu tragen. Im Unterrichts- bzw. Gruppenraum sowie auf dem Gelände gibt es in der Notbetreuung keine Maskenpflicht.
Eltern haben beim Bringen und Abholen der Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Horteinrichtungen übernehmen die Regelungen der Grundschulen.
Für die Abschlussklassen und das dort tätige Personal gilt Maskenpflicht auf Fluren und Treppenhäusern sowie auf dem Gelände und im Unterricht. Sofern der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann, darf die Mund-Nasen-Bedeckung nach Einnahme des Sitzplatzes im Unterricht abgenommen werden.
Nach der Kabinettssitzung des Sächsischen Landtages am 20. Januar 2021 hat Kultusminister Christian Piwarz verkündet, dass der Lockdown für große Teile der Schülerschaft bis zum 14. Februar 2021 verlängert wird. Präsenzunterricht wird vorerst ausschließlich für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen ermöglicht.
Das Kultusministerium hat am 15. Januar 2021 umfassende Maßnahmenbündel je Schulart erlassen. Allen Schulleitungen liegen umfangreiche Informationen zur weiteren Vorgehensweise bei der Umsetzung der Lehrpläne, der Benotung etc. vor. Ihre Schulleitung lässt Ihnen entsprechende Informationen zukommen.
Schulcoaches sind per E-Mail montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Die entsprechenden Kontaktdaten sind in den jeweiligen Schul-Intranets hinterlegt.
Allgemeinbildung
Die DPFA führt keine persönlichen Elterngespräche bzw. -versammlungen durch. Die jeweilige Kita-, Schul- oder Hortleitung bietet ggf. ein digitales Format an und informiert Sie über die entsprechenden Einwahldaten.
Laut einer Medieninformation des Freistaates vom 8. Januar 2021 werden Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließung von Kindergärten und Horten erstattet, sofern die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.
Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die DPFA. Sobald uns die jeweiligen kommunalen Informationen zur Rückerstattung vorliegen, erhalten Sie weiterführende Informationen im News-Bereich des Schul-Intranets unter https://portal.dpfa.de.
Im (beruflichen) Gymnasium werden die Kurshalbjahreszeugnisse 12/I (13/I) mit Datum 15. Januar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgehändigt. Für alle anderen Klassenstufen erfolgt die Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse am 10. Februar 2021. Die Ausgabe der Kurshalbjahreszeugnisse der Kurshalbjahre 11/I am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 12/I am beruflichen Gymnasium erfolgt am 5. März 2021.
Eltern von derzeitigen Viertklässlern erhalten die Bildungsempfehlung durch die Grundschulen erst am 10. Februar 2021. Der Termin, bis zu dem die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt, bleibt der 26. Februar 2021.
Nein, die schriftlichen Abiturprüfungen bzw. mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen der (Fach-)Oberschulen finden zu den im Schuljahresablauf 2020/2021 festgelegten Terminen statt.
Die mündlichen Prüfungen finden an den allgemeinbildenden Gymnasien im Zeitraum vom 18. Mai bis 4. Juni 2021 und an den beruflichen Gymnasien vom 17. Mai bis 9. Juni 2021 statt.
Berufsbildung
Die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsgängen der Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule ist im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterhin möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Schulleitung zu Ihren individuellen praktikumsbezogenen Fragestellungen.
Die DPFA-Schulen eröffnen zum Schuljahr 2021/22 Klassen der Ausbildungsrichtungen Sozialassistent und Erzieher an den Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.
In Dresden bieten wir zudem die Ausbildung zum Logopäden.
Das Bewerbermanagement läuft auch während der temporären Schulschließung weiter.
Bewerbungen können postalisch, per E-Mail oder über die Webseiten als Online-Bewerbung eingereicht werden. Es erfolgen danach Erstgespräche via Telefon oder Videokonferenz, in denen das weitere Prozedere hinsichtlich Schulvertrag und Co. besprochen werden.
Online-Bewerbung für die Erzieherausbildung!
Online-Bewerbung für die Ausbildung zum Sozialassistenten!
Online-Bewerbung für die Logopädieausbildung!
Die Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse erfolgt am 10. Februar 2021.
Weiterbildung
Mit Veröffentlichung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021 sind unsere Bildungsstätten weiterhin bis vorerst 7. Februar 2021 für persönliche Kundenbesuche und Präsenzseminare geschlossen. Eine Vielzahl unserer Angebote findet in digitaler Form statt. Inwiefern Ihr Seminar digital abläuft oder ggf. verschoben wird, erfahren Sie von Ihrem DPFA-Kundenbetreuer. Er wird sich auch bei Ihnen persönlich melden. Die Kontaktdaten unserer Bildungsstätten und Ansprechpersonen finden sich auf unserer Internetseite.
Ja, Ihr Bildungsgutschein hat Gültigkeit und kann für eine anstehende Maßnahme eingesetzt werden.
Das ist abhängig vom Praktikumsbetrieb. Sollte das Praktikum unterbrochen werden, informieren Sie bitte Ihren Kostenträger, damit die Zeit der Unterbrechung entschuldigt ist. Die fehlende Zeit im Praktikum wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
In Abstimmung mit den Kostenträgern (Agentur für Arbeit, der Deutsche Rentenversicherung Bund, Berufsgenossenschaften) werden die Umschulungen weitergeführt. Die Teilnehmer arbeiten in ihren Ausbildungsbetrieben, auch während der Zeit der ausfallenden Berufsschule.
Sollte der Ausbildungsbetrieb schließen, entscheidet dieser in Abstimmung mit dem entsprechenden Rententräger über den weiteren Verfahrensweg der Umschulung. Unberührt davon ist die Prüfungsvorbereitung einzelner Rehabilitanden. Diese erfolgt bei Ihnen daheim, in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Sie unterstützenden DPFA-Bildungsstätte.
Die Bildungsstätten der DPFA-Weiterbildung GmbH sind für Sie montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr telefonisch erreichbar. Die Kontaktdaten unserer Bildungsstätten und Ansprechpersonen finden sich auf unserer Internetseite!